Studien zur Steuerreform
10.05.2010 | Das derzeitige System der Mehrwertsteuer bietet viel Stoff für Diskussion. Wir haben die wichtigsten wissenschaftlichen Studien und Positionen zusammengestellt.
Das Reformmodell des Instituts für Weltwirtschaft Kiel (2010)
In seiner Studie "Steuervergünstigung in Deutschland" aus dem Jahr 2010 kritisiert das Institut für Weltwirtschaft die derzeitigen Mehrwertsteuerregelungen. Sie seien zu kompliziert und führten zudem zu einer Verzerrungen der Wettbewerbsstrukturen. Der Studie zufolge entgehen dem Fiskus 2010 durch Steuervergünstigungen 53,2 Milliarden Euro. Dies entspricht 2,2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Ein Teil dieser Mindereinnahmen resultieren aus dem ermäßigten Umsatzsteuersatz. Um das Problem der Wettbewerbsverzerrungen zu lösen, rät das Institut zur Einführung eines einheitlichen Steuersatzes. Laut Studie könnten die derzeitigen Mehrwertsteuer-Einnahmen mit einem einheitlichen Steuersatz von 10,5 Prozent erreicht werden. Dann würden allerdings auch Mieten und Verpachtungen voll besteuert.
Koch-Steinbrück-Plan (2003)
2003 haben der hessische Ministerpräsident Roland Koch und der damalige nordrhein-westfälische Ministerpräsident Peer Steinbrück ihr Programm "Subventionsabbau im Konsens" (Koch-Steinbrück-Papier) veröffentlicht. Darin sprechen sie sich für eine einheitliche Kürzung einer Vielzahl von staatlichen Hilfen um 12 Prozent in drei Jahren aus. Gesonderte Aufmerksamkeit schenken die beiden Ministerpräsidenten dem Thema Mehrwertsteuer. Die beiden fordern eine Anhebung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7 auf 8 Prozent. Die daraus resultierenden Mehreinnahmen werden auf 2,4 Mrd. Euro beziffert.
Reformmodell des Sachverständigenrates (2009)
In seinem Gutachten zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung 2009 betonte der Sachverständigenrat die Notwendigkeit der Konsolidierung zur öffentlichen Haushalte. Grundsätzlich seien dabei Ausgabenkürzungen Steuererhöhungen vorzuziehen, so der Rat. Wenn die erforderlichen Ausgabenkürzungen nicht durchgesetzt werden könnten, würde die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte nicht ohne höhere Steuern gelingen. Wenn schon Steuererhöhung, dann sei eine weitere Erhöhung des regulären Umsatzsteuersatzes unter Wachstumsaspekten die beste Lösung. Die sei auch unter Verteilungsgesichtspunkten vertretbar. Reformbedarf sah der Rat beim ermäßigten Steuersatz. Für viele Güter mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz könnten keine überzeugenden ökonomischen Gründe gefunden werden. Es empfehle sich daher eine gründliche Überprüfung des Katalogs mit ermäßigten Umsatzsteuersätzen und gegebenenfalls eine Anhebung auf den normalen Satz, d.h. eine punktuelle aber keine allgemeine Erhöhung des ermäßigten Satzes.
Studie hier herunterladenReformmodell der Deutsche Bank Research (2009)
Auch das Deutsche Bank Research kritisiert das bestehende Modell und erachtet den ermäßigten Steuersatz als fragwürdig. Da er unter anderem bei der Abgrenzung zwischen Produkten mit normalem und ermäßigten Steuersatz nicht stringent sei, lade er zu Missbrauch ein und sei mit hohem bürokratischem Aufwand verbunden sei. Zudem sei die sozialpolitische Subvention durch den ermäßigten Satz wenig zielgenau.
Ihr Vorschlag zu einer Reform lautet daher: Ein einheitlicher Steuersatz von 17,5 Prozent. Eine vollständige Abschaffung des ermäßigten Steuersatzes würde in Deutschland etwa 15 Milliarden Euro Mehraufkommen bedeuten. Allerdings müssten im Gegenzug die direkten Transfers erhöht werden. Würde man beide Maßnahmen verrechnen, könne auf diesem Wege allein keine Haushaltskonsolidierung erfolgen. Im Einzelfall könne jedoch eine Abweichung vom normalen Mehrwertsteuersatz fiskalisch durchaus sinnvoll sein, zum Beispiel bei Gesundheitsdienstleistungen. Hier käme es im Falle einer Besteuerung zu Kostensteigerungen im Gesundheitswesen, die letztlich wohl über Beitragssteigerungen zu finanzieren wären. Der Verzicht auf die Besteuerung sei daher das kleinere Übel, denn eine weitere Verteuerung der Lohnkosten würde sich weitaus problematischer auswirken.
Fifo-Gutachten: Evaluierung von Steuerermäßigungen (2009)
Das Gutachten "Evaluierung von Steuervergünstigungen" des Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstituts an der Universität zu Köln analysiert die Umsatzsteuerermäßigungen für kulturelle und unterhaltende Leistungen, Umsätze von Zahntechnikern sowie Personalbeförderung im öffentlichen Nahverkehr. Im Fokus der Untersuchung steht die Frage, inwiefern die mit dem ermäßigten Steuersatz verfolgten Ziele auch tatsächlich erreicht werden und ob es nicht effizientere Instrumente zur Zielerreichung gibt.
Das Ergebnis: Bei kulturellen und unterhaltenden Leistungen sowie bei der Personenbeförderung im öffentlichen Nahverkehr bringe der ermäßigte Mehrwertsteuersatz nicht die erhoffte Wirkung. Daher wird eine Abschaffung empfohlen. Dagegen wird bei den Umsätzen der Zahntechniker für die Beibehaltung des ermäßigten Steuersatzes plädiert.
Monopolkommission Post (2009)
Die Monopolkommission sieht eindeutig eine Wettbewerbsverzerrung durch einseitige Mehrwertsteuerbefreiung bei der Post. Die am 01. Januar 2008 durch den Wegfall der Exklusivlizenz für Briefe bis 50 g für die Deutsche Post AG formal stattgefundene Liberalisierung wurde unter anderem durch den Erhalt der Mehrwertsteuerbefreiung für die Deutsche Post AG konterkariert. Die Mehrwertsteuerbefreiung verschaffe dem Unternehmen einen Kostenvorteil in Höhe von fast 19 Prozent gegenüber ihren mehrwertsteuerpflichtigen Wettbewerbern.
Stiftung Marktwirtschaft – Rechtswissenschaftliche Stellungnahme zur möglichen Ausweitung ermäßigter Umsatzsteuersätze
Im Frühjahr 2009 hatte der Rat der EU beschlossen, die Möglichkeit der Mitgliedstaaten zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes zu erweitern. In seiner Stellungnahme spricht sich der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Joachim Englisch entschieden gegen eine Ausweitung aus.
Zur steuerlichen Entlastung einkommensschwacher Haushalte erweist sich der ermäßigte Steuersatz häufig als völlig ungeeignet. Die Abgrenzungsfrage zu den regulär besteuerten Waren und Dienstleistungen erweist sich in der Praxis häufig als sehr schwer. Ferner fügen sich ermäßigte Steuersätze nicht widerspruchsfrei in das Gesamtsteuersystem ein.
Stiftung Marktwirtschaft – Tagungsbericht
Auf einer Tagung im Herbst 2009 äußerte sich Prof. Dr. Michael Eilfort, Vorstandsmitglied der Stiftung Marktwirtschaft, skeptisch gegenüber der in der Öffentlichkeit diskutierten Idee einer Erhöhung der Mehrwertsteuer zur Haushaltskonsolidierung. Damit würde nur die Bereitschaft zu notwendigen Ausgabenkürzungen vermindert.
Stattdessen sprach er sich für eine grundsätzliche Vereinfachung des deutschen Steuersystems aus. Hinsichtlich der Mehrwertsteuer plädierte er für einen einheitlichen Steuersatz von 16 Prozent. Durch die Einführung eines einheitlichen Satz würde zudem kein Spielraum mehr für die Durchsetzung ermäßigter Mehrwertsteuersätze durch gute Lobbytätigkeit bestehen.
Karl-Bräuer-Institut des Bundes der Steuerzahler
Das Karl-Bräuer-Institut des Bundes der Steuerzahler sieht in seiner Studie "Entlastung lebensnotwendiger Ausgaben von der Mehrwertsteuer" die vornehmlichste Aufgabe des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in der Sicherung des Existenzminimums vor der Belastung des Bürgers durch die Mehrwertsteuer.
Daher kritisieren die Verfasser, dass der deutsche Gesetzgeber die EU-Möglichkeiten zur Ausweitung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes zur Entlastung lebensnotwendiger Ausgaben nicht genutzt hat. Folgerichtig fordern sie: Wo das EU-Recht eine ermäßigte Besteuerung lebensnotwendiger Güter und Dienstleistungen zulässt, sollte Deutschland davon Gebrauch machen. Damit will der Bund der Steuerzahler genau das Gegenteil von dem, was Prof. Dr. Peffekoven in seinem Gutachten für die INSM vorschlägt. Während Peffekoven Ausnahmen und Begünstigungen abschaffen will, fordert der Bund der Steuerzahler eine Ausweitung des Steuer-Irrsinns.